Satzung der Bewegungsschule

 

Anerkannte Bildungseinrichtung im Kinder- und Jugendsportbereich

1. Das Programm der Bewegungsschule stellt sich zum Ziel:
(a) Kindern einen motorisch bewegteren Alltag zu bescheren,
(b) Spaß und Freude durch Aktivität und Bewegung zu vermitteln,
(c) Gesundheitsförderung und Prävention vor Haltungsschäden durch gezieltes Stärken und Kräftigen der Wirbelsäule, der Muskulatur und des Sehnen- Bandapparates,
(d) Heranführen an die motorischen Anforderungen der Grundschule,
(e) Entwicklung selbstbewusster, sportlich aktiver Kinder durch lösen komplexer motorischer

Aufgaben

2. Die Bewegungsschule wird in den jeweiligen Partner-Kindertagesstätten in wöchentlichen Kursen angeboten, welche durch geschulte Trainer abgehalten werden. Die Planung erfolgt entsprechend den Schuljahreszeiträumen für das betreffende Bundesland.

3. Die schriftliche Anmeldung ist nur einmal erforderlich und kann über die Homepage und telefonisch erfolgen. Diese Anmeldung gilt bis zur Abmeldung des teilnehmenden Kindes. Abmeldungen sind bis zum jeweiligen Ende des Schulhalbjahres möglich und schriftlich spätestens vier Wochen vor dem Abmeldetermin einzusenden.

4. Während einer Schließzeit der Kindertagesstätte können keine Kurse in der Einrichtung angeboten werden.

5. Die Kursgebühr beinhaltet eine Kurseinheit von einer Unterrichtsstunde (45 Minuten Dauer) pro Woche und die Kosten für die Ausstattung (Turnbeutel, T-Shirt und Trinkflasche) der Kursteilnehmer. Die Kosten für die Ausstattung betragen einmalig 36,00 EUR und werden anteilig auf die monatlichen Kursgebühren umgelegt. Wenn mehr als ein Kind einer Familie bei aktiVaria trainiert wird, verringert sich die Gebühr für das zweite Kind um 20% und für das dritte Kind um 50%. Jedes weitere Kind derselben Familie wird kostenfrei trainiert. (Ausgeschlossen ist die Ausstattung der Kinder, diese wird mit 36,00 EUR pro Jahr berechnet) Sofern aus zwingenden Gründen der Kurs nicht über die Gesamtlaufzeit belegt werden kann, so sind die Kursgebühren nur anteilig zu zahlen. Davon unabhängig, ist der Kostenanteil für die Ausstattung in voller Höhe zu entrichten.

6. Die Zahlweise für die aktiVaria-Bewegungsschule wird wie folgt festgelegt:
(a) Jahresbeitrag gesamt: zu Beginn des Schuljahres, ausschließlich SEPA-Lastschrift,
(b) Jahresbeitrag in 12 Monatsraten ausschließlich mittels SEPA-Lastschrift.

7. Sind für einen Kurs weniger als sechs Kinder angemeldet, behält sich aktiVaria das Recht auf Rücktritt vom Vertrag vor. Zuviel gezahlte Beiträge werden erstattet. Verringert sich die Teilnehmerzahl im Kursverlauf, so behält sich aktiVaria eine Preisanpassung vor oder kann vom Vertrag fristlos zurücktreten. Die Preisanpassung bei Änderung der Teilnehmerzahl bedarf der Zustimmung aller Vertragspartner.

8. Kann ein Kind aus zwingenden Gründen an mehr als drei aufeinander folgenden Kursstunden nicht teilnehmen, so entfällt ab der vierten Fehlstunde, auf Antrag, die Verpflichtung der Entrichtung der Kursgebühr. Eine Erstattung findet nicht statt.